SP Sursee
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Was das CO2-Gesetz über den Nachtzug nach Malmö sagt

«Hauptsache, der Nachtzug fährt»

Als Deutschlehrer werde ich häufig mit dem Eindruck konfrontiert, dass das Leseverständnis auch bei Muttersprachlern kontinuierlich abnimmt. Dies scheint mir allerdings nicht nur bei Jugendlichen auf der Sekundarstufe der Fall zu sein, sondern auch bei Bundesparlamentariern. Speziell an den Letztgenannten ist, dass sie sogar Gesetzestexte nicht zu verstehen scheinen, welche sie selbst mitverfasst haben. So steht im revidierten CO2-Gesetz, wie die «Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge» eingesetzt werden: nämlich erstens «für Massnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene, insbesondere für die Förderung von Nachtzügen». Und zweitens «für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr, insbesondere für die Entwicklung und Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen».

Für die Nachtzugverbindungen sind dabei «höchstens 30 Millionen Franken pro Jahr» vorgesehen. Bereits im letzten Jahr hat das Parlament mit frommen Sparabsichten das Budget der Nachtzüge um 20 Millionen Franken gekürzt. Blöd nur, dass der Gesetzestext keine Rückführung dieser gekürzten Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt zulässt und die 20 Millionen automatisch in die Kassen der Airlines wanderten, was bereits am 27. März 2025 eine WOZ-Recherche aufgedeckt hat. «Macht den gleichen Fehler nicht zweimal», ist ein weiterer Satz, welchen ich nur zu gut aus dem Schulalltag kenne und den ich jenen bürgerlichen Parlamentariern zurufen möchte, welche dieses Jahr nun auch die verbleibenden 10 Millionen für die Nachtzugstrecke nach Malmö «einsparen» wollen.

Damian Troxler